Beweissicherung / Schadenfallabwicklung

Wenn Sie mich kontaktieren, sollten Sie für eine zügige Gutachtenerstellung folgende relevanten Informationen bereithalten:

  • Daten zu Ihrem beschädigten Fahrzeug
  • alle verfügbaren Daten zum Unfallgegner und dessen Fahrzeug
    z.B. Kennzeichen, Name des Halters oder Fahrers usw.
  • ggf. das Aktenzeichen der Polizei
  • ggf. die Schadennummer der gegnerischen Versicherung
  • ggf. die Daten der Werkstatt Ihres Vertrauens
  • ggf. die Daten Ihres mit der Schadenabwicklung beauftragten Rechtsanwaltes

Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach terminlicher Vereinbarung mit Ihnen möglichst zeitnah. Bei kleineren Schäden kann die Besichtigung bei Ihnen vor der Haustür erfolgen. Weitere Möglichkeiten wäre die Werkstatt Ihres Vertrauens. Abhängig vom Schadenumfang sollte für die Besichtigung gegebenenfalls eine Hebebühne zur Verfügung stehen. Steht das Fahrzeug schon in der Werkstatt Ihres Vertrauens, sind die Bedingungen für eine Begutachtung ideal. Häufig wird aber auch ein beschädigtes Fahrzeug kurzfristig weiterbetrieben, wenn dieses noch verkehrs- und betriebssicher ist.

In diesem Fall vereinbaren wir eine entsprechend einfache und schnelle Lösung, um eine Besichtigung unter Werkstattbedingungen durchzuführen. Anfallende Kosten dafür stelle ich der gegnerischen Versicherung in Rechnung, sodass auch hier keinerlei Kosten für Sie anfallen. Im für Sie erstellten Schadengutachten werden von mir alle für eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung benötigten Faktoren ermittelt. Dazu zählen neben der kompletten Fahrzeugidentifikation, Fahrzeug- und Schadenbeschreibung und Reparaturkostenkalkulation folgende Angaben:

  • der Wiederbeschaffungswert
  • der Fahrzeugrestwert
  • die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer
  • Angaben zur Wertminderung (merkantil oder technisch) sowie
  • eine Nutzungsausfallgruppierung /Nutzungsausfallentschädigung

Weiter erfolgt eine Fotodokumentation zum gesamten Schadenbild Die Erstellung des Gutachtens wird im Regelfall einen zeitlichen Rahmen von max. 3 Werktagen nicht überschreiten.

Der Versand des von mir erstellten Gutachtens erfolgt je nach Lage an die gegnerische Versicherung, Ihren Rechtsanwalt und in Kopie natürlich an Sie.

Dies geschieht je nach Wunsch per E-Mail oder per Post.