Allgemeine Erklärung des Begriffs „Schaden“
Man kann bei einem Unfallschaden grundsätzlich zwischen zwei Schadensarten unterscheiden.
- Haftpflicht- (Fremdverschulden durch Dritte) und
- Kaskoschaden (Eigenverschulden).
Während bei einem Haftpflichtschaden die Regulierung des Schadens nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt, wird bei einem Kaskoschaden die Ersatzleistung nach dem Regelwerk AKB (Allgemeine Kraftfahrzeug-Bedingungen) und dem jeweils gewählten Vertrag mit der jeweiligen Versicherung geregelt.
Bagatellschaden
Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn der Schaden am Fahrzeug eine Schadenhöhe von ca. € 750,00 nicht übersteigt. Ein Versicherer ist in diesem Fall nicht grundsätzlich unbedingt verpflichtet, dass von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten eines Kfz-Sachverständigen zu bezahlen (Schadenminderungspflicht).
Hier empfiehlt sich vorher mit der Versicherung zu sprechen.
Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, dem Unfallopfer bzw. Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der durch den Unfall Geschädigte ist laut § 249 BGB so zu stellen, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Kaskoschaden
Einen Kaskoschaden kann man nach zwei Leistungsarten unterscheiden. Hier ist zu unterscheiden, ob der eingetretene Schaden der Teil- oder Vollkasko zuzurechnen ist.
Die Kaskoversicherung reguliert im Falle ihrer Eintrittspflicht ausschließlich den Schaden am Fahrzeug, nicht Sachfolgekosten o.ä!
Grundsätzlich werden alle vereinbarten Leistungen je nach Vertrag und der dazugehörigen AKB (Allgemeine Kraftfahrzeug-Bedingungen) reguliert. In den meisten Fällen haben Sie bei einem Kaskoschaden eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Teilkasko
Im Rahmen einer abgeschlossenen Teilkasko-Versicherung haben Sie in der Regel Deckungsschutz für Glas-, Sturm-, Diebstahl-, Wasser-, Brand- und Wildschäden.
Vollkasko
Bei einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung haben Sie die Leistungen der Teilkasko-Versicherung mit eingeschlossen, darüber hinaus sind auch noch Schäden abgedeckt, wie Vandalismus und Eigenverschulden.
Ein seriöser Sachverständiger wird Sie bei Eintritt eines Schadens stets gut beraten, welche Ansprüche, Verpflichtungen und Rechte Sie durch einen nicht verschuldeten Unfall, einen selbst verschuldeten Unfall oder durch einwirken dritter (z.B. Vandalismus) haben.